Meine Arbeit und meine Leistungen
Der geneigte Leser wird sich fragen „Was macht der Kerl eigentlich?“. Er wirbt als Problemlöser, war mal als vereidigter Buchprüfer tätig und gibt an, Steuerberater und Rechtsbeistand zu sein. Nach Ausscheiden aus meiner von mir vor ungefähr 40 Jahren gegründeten Kanzlei befasse ich mich nun vor Allem mit reinen Beratungsfällen. Um mich herum habe ich ein engagiertes Team von Fachleuten für knifflige Steuerrechtsfragen aufgebaut – wie z.B.
- einen früher in der Konzernprüfung der Finanzverwaltung tätigen Spezialisten für Lösungen u.a. im Zusammenhang mit Umwandlung / Erbschaft / Außensteuer / Grunderwerbsteuer,
- eine junge motivierte Steuerberaterin und
- und eine erfahrene Lohn- und Bilanzbuchhalterin
Ja und wie sieht nun meine Arbeit aus?
Lassen Sie mich einen Fall beschreiben, der mir kürzlich vorgetragen wurde:
Ein Paar – er erfolgreicher Unternehmer, sie Ergotherapeutin mit ausgeprägten Instinkten für wirtschaftlichen Zusammenhänge – möchte sich eine neue gemeinsame wirtschaftliche Plattform verschaffen. Es biete sich aus ihrer Sicht an, eine Gewerbeimmobilie mit angrenzenden Grundstücken in einer Stadt in Norddeutschland zu erwerben und aus- und umzubauen – teils mit dem Ziel die gewerbliche Nutzung unter Umsetzung marktkonformer Veränderungen weiter zu entwickeln und teils um neuen Wohnraum zu schaffen.
Dem Paar schwebt in Abstimmung mit ihren Beratern eine Holdingkonstruktion für die zur Umsetzung ihres Vorhabens geplanten Unternehmen vor. Eine Holdinggesellschaft soll die Aktivitäten bündeln und eine Reduzierung der Ertragsteuerlasten ermöglichen, eine Betriebskapitalgesellschaft soll die risikobehafteten unternehmerischen Aktivitäten steuern und eine Besitzkapitalgesellschaft das Eigentum an der Immobilie halten. Die Holdinggesellschaft war bereits gegründet.
Soweit das mir vorgestellte Vorhaben.
An mich wurde die Frage gestellt, ob das der Weisheit letzter Schluss sei oder ob ich einen anderen Vorschlag hätte.
Beraterseitig schien der Versuch nicht unternommen worden zu sein, zu prüfen, ob es einen rechtlich darstellbaren Weg geben könnte, die zu erwerbenden Immobilien in einem steuerrechtlichen Privatvermögen zu führen – statt in einem Betriebsvermögen.
So gab ich in meinem Angebot den Hinweis auf eine für den vermögenden Steuerpflichtigen auf Dauer steuersparende Gestaltungsmöglichkeit, nämlich die den Besitz von Immobilien und Kapitalvermögen gestaltungstechnisch in einem `Privatvermögen´ unterzubringen.
Gut – Sie werden es ahnen – den Beratungsauftrag erhielt ich nicht. Das ratsuchenden Paar hat die angebotene Chance nicht wahr genommen und ist dem von ihren Beratern aufgezeigten Weg – Alles in verschiedenen Betriebsvermögen unterzubringen – gefolgt. Damit haben sie sich der Möglichkeit beraubt, die Immobilien in einem steuerrechtlichen Privatvermögen zu halten. Die von mir ins
Auge gefasste Einordnung der Immobilien in ihr Privatvermögen hätte nach Ablauf von 10 Jahren bedeutet, dass denkbare Gewinne aus einer Veräußerung der Immobilien bei ihnen einkommensteuerfrei bleiben würden.
Nun – Sie erhalten mit diesem Beispiel nur einen kleinen Einblick in meine tägliche Arbeit. Vorteilhaft ist, wie gesagt, die Tatsache, dass meine Kanzlei überwiegend für Beratungsleistungen ausgelegt ist. Dadurch wird dem Mandanten mehr Zeit eingeräumt, was sicherlich zu einer qualitativ höheren Leistung führt.
Zurzeit wird ein Großteil des Tagesgeschäftes dafür verwendet, Anträge auf Corona-Hilfen zu stellen. Dies fordert einen erhöhten Arbeitseinsatz, den wir gerne leisten. Er trägt entscheidend dazu bei, dass die dringend erforderlichen Hilfen bei den Mandanten relativ zeitnah eintreffen können.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihr Interesse an einer Beratung meinerseits geweckt hätte. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.
Ihr
Michael Gersdorf